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BGH, 16.02.2011 - 2 StR 397/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge bei Behandlung des Verteidigervorbringens in der Senatsberatung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a
Anhörungsrüge bei Behandlung des Verteidigervorbringens in der Senatsberatung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)
Zum Erörterungsmangel bei der Bestimmung des Wertersatzverfalls
Verfahrensgang
- BGH, 18.11.2010 - 2 StR 397/10
- BGH, 16.02.2011 - 2 StR 397/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 16.02.2011 - 2 StR 397/10
Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
- BGH, 28.06.2011 - 4 StR 180/11
Unbegründete Anhörungsrüge
Abgesehen davon, dass sich der Generalbundesanwalt zutreffend unter anderem zur Unzulässigkeit der Verfahrensrüge geäußert hat, zwingen weder Art. 103 Abs. 1 GG noch strafprozessuale Vorschriften das Revisionsgericht dazu, im Rahmen einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO jedes Vorbringen des Revisionsführers ausdrücklich zu verbescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 StR 397/10 mwN).